Hallo Fred
Ich nehme mir wohl den sarkastischen Teil zu Herzen. Mag diesen Humor.
Die ist wohl ja das Problem. Egal ob eine Gefahrenlage besteht oder nicht, bestraft wird in gleichem Masse. Überfährt man eine doppelte Sicherheitslinie oder nur eine Markierung zur Einfahrt einer Tankstelle, bestraft wird man für was hätte passieren könne, dürfen, müssen.
Also bin ich in den Augen der Öffentlichkeit ein Todesraser mit krankhafter Selbsteinschätzung.
Beide male war Samstag um die Mittagszeit, sonnig, klare Sicht, nahezu kein Verkehr. Wangen aA war für mich eine Lehre. Jedoch die Radarfalle Höhe Tüscherz ist schwer einzuschätzen. Die Strasse verläuft genau wie eine 80er, gar 100er Strecke. Keinerlei Anzeichen einer Gefahr.
Die Strasse ist extrem Breit und verleitet nahezu jeden Lenker schneller weder die erlaubten 60km/h zu fahren.
Ich selbst schätze mich als verantwortungsvoller und voraussehender Autofahrer. Wie oft musste ich anderen Ausweichen, das Fehlverhalten ausbessern. Aber mich trifft es zu hart, ganz ehrlich. Wegen einer Unaufmerksamkeit, ohne jegliche Gefährdung anderer, kann ich mir evtl. einen neuen Arbeitgeber suchen.
Ach ja. Ein bisschen geforscht habe ich noch. Es gibt einen schönen richterlichen Beitrag zu dieser Strecke.
Mein schweres Vergehen ist bereits 3 Jahre her, wenn ich nun 94 auf dem Tacho hatte, werde ich den Ausweis aufgrund von einer mittelschweren Widerhandlung 1 Monat abgeben müssen. Habe ich aber 95 auf dem Tacho gehabt, wäre dies eine erneute schwere Widerhandlung und deshalb wäre der Ausweis für 12 Monate weg, da bei einer erneuten schweren Widerhandlung die letzten 5 Jahre berücksichtig wurden.

Liege ich mit dieser Annahme richtig? Weiss das jemand?
Gäbe es eine Möglichkeit den Ausweis trotz Entzug behalten zu können? Wie sind die Richtlinien?
Dank bereits jetzt.
Gruss
tom