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BeitragVerfasst: Di Jun 30, 2009 11:52 pm 
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Registriert: Mi Mai 06, 2009 7:08 pm
Beiträge: 7
Hi Zusammen!!

Hab nee kurze frage an euch..

Warum verlangt BMW-Leasing einen Betreibungsauszug, können die das nicht selber überprüfen?

gruss

arvin


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BeitragVerfasst: Fr Jul 03, 2009 8:35 pm 
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Registriert: Mi Mai 06, 2009 7:08 pm
Beiträge: 7
Ahha habs gefunden,

Art. 31 Bedeutung der Angaben der Konsumentin oder des Konsumenten

1 Die Kreditgeberin darf sich auf die Angaben der Konsumentin oder des Konsumenten
zu den finanziellen Verhältnissen (Art. 28 Abs. 2 und 3) oder zu den wirtschaftlichen
Verhältnissen (Art. 29 Abs. 2 und 30 Abs. 1) verlassen.


2 Vorbehalten bleiben Angaben, die offensichtlich unrichtig sind oder denjenigen
der Informationsstelle widersprechen.

3 Zweifelt die Kreditgeberin an der Richtigkeit der Angaben der Konsumentin oder
des Konsumenten, so muss sie deren Richtigkeit anhand einschlägiger amtlicher
oder privater Dokumente wie des Auszugs aus dem Betreibungsregister oder eines
Lohnausweises überprüfen.


Danke!!

gruss

arvin


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