Variantenprüfung ohne N4-Brücke über den Rhein oberhalb des Kraftwerks Schaffhausen
Im August dieses Jahres starten die Planungsarbeiten für eine Verbindung der N4 ab Uhwiesen mit der deutschen A81 bei Bietingen. Geprüft werden sollen minimal ein Ausbau der bestehenden Stadttangente, eine Umfahrungsvariante sowie eine Nullvariante, verbunden mit maximaler Förderung des öffentlichen Verkehrs. Auf die Prüfung von Varianten mit einer Rheinbrücke oberhalb des Kraftwerks wird verzichtet. Hingegen sollen die weitere Entwicklung auf der Rheinuferstrasse sowie die Planungen für die Internationale Gartenbauausstellung IGA 2017 in die Überlegungen der Planer einfliessen. Eine erweiterte Verbindung N4 � A81 dürfte frühestens im Jahr 2025 zur Verfügung stehen.
Die zweispurige N4-Stadtdurchfahrt (und J15) ist auf lange Sicht dem zunehmenden Verkehr nicht gewachsen. Zu diesem Schluss kam das Bundesamt für Raumentwicklung ARE bereits im Jahr 2002 in seiner Studie «Verkehrsanalysen zu den künftigen Kapazitätsengpässen auf den Nationalstrassen». Gegen Ende des letzten Jahres hat nun das Bundesamt für Strassen ASTRA den Kanton Schaffhausen auf dessen Anfrage beauftragt, eine Planungsstudie für die Verbindung N4 Uhwiesen/ZH bis A81 Bietingen/DE (Luftlinie: 12 km) zu erarbeiten. Sie soll Klarheit darüber verschaffen, mit welchen Massnahmen die Leistungsfähigkeit der N4 langfristig sichergestellt werden kann. Nach der öffentlichen Ausschreibung der Ingenieurleistungen und der für Juli geplanten Arbeitsvergabe wird mit den Planungsarbeiten unter der Leitung des kantonalen Tiefbauamtes im August 2006 gestartet.
In einem ersten Schritt haben die Planer die Aufgabe, bis Ende dieses Jahres einen ersten grossen Variantenfächer zu entwickeln. Das Baudepartement hat dabei bereits fixe Vorgaben gemacht. Die Planer müssen neben Umfahrungsvarianten eine Nullvariante, verbunden mit maximaler Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie den Ausbau der bestehenden Stadt-tangente und der J15 prüfen.
Keine Brücke über den Rhein
Als Randbedingung für die Planungsarbeiten hat der Regierungsrat auch bereits festgelegt, dass Varianten mit einer Rheinbrücke oberhalb des Kraftwerks gar nicht erst in Betracht gezogen werden. In die Planungen miteinbezogen wird hingegen die Absicht der Stadt Schaffhausen, mittels einer Schliessung / Teilschliessung oder einer möglichst grossen Reduktion der Verkehrsbelastung der Rheinuferstrasse das Rheinufer attraktiver zu gestalten. Als Zwischenschritt zu diesem Ziel kann die IGA 2017 (Internationale Gartenbau-Ausstellung rund um den Bodensee) betrachtet werden. Hier sind auch zeitlich begrenzte Eingriffe in den Verkehr denkbar. Durch geschickte Linienführung der N4 und wohlbedachte Platzierung von Anschlussmöglichkeiten an die N4 oder an entsprechende Zubringer sollen dafür die Voraussetzungen geschaffen respektive die entsprechenden Varianten dahingehend optimiert werden.
Bestvariante(n) bis Sommer 2007
Die am meisten Erfolg versprechenden Varianten werden detaillierter ausgearbeitet und die technische Machbarkeit abgeklärt. Zudem wird eine stufengerechte Kostenschätzung vorgenommen. In der Zweckmässigkeitsbeurteilung werden die verbleibenden Varianten auf ihre Nachhaltigkeit (Gesellschaft / Wirtschaft / Umwelt) überprüft und bezüglich Kosten/Nutzen-verhältnis bewertet. Eine oder auch mehrere Bestvarianten werden bis zum Sommer 2007 identifiziert sein. Danach folgt eine informelle Vernehmlassung bei den beteiligten Gemeinden, Kantonen, dem Bundesland Baden-Württemberg sowie Verbänden und Amtsstellen. Entsprechend den Vernehmlassungsantworten werden zusätzliche Abklärungen getroffen, neue begleitende Massnahmen untersucht und die Varianten und Bewertungen wo notwendig überarbeitet oder optimiert.
Der Regierungsrat wird in Absprache mit den weiteren Projektpartnern seine Anträge zum weiteren Vorgehen formulieren und das Projekt im Frühling 2008 zur Bearbeitung ans ASTRA übergeben. Dies darum, da das ASTRA als Folge der NFA (Neuverteilung der Finanzen und Aufgaben zwischen Bund und Kantonen) ab 1. Januar 2008 die Aufgabe des Netzausbaus der Nationalstrassen von den Kantonen übernehmen wird. Infolge der komplexen weiteren Planungsschritte, der Projektauflage, den Einsprachebehandlungen, den Verhandlungen mit Deutschland, der Finanzsituation des Bundes und der Priorisierung in Konkurrenz mit anderen Umfahrungsbauwerken in der Schweiz dürfte eine erweiterte Verbindung N4 � A81 frühestens im Jahre 2025 zur Verfügung stehen.
Mitwirkung von Gemeinden und Verbänden
Die oberste Projektaufsicht wird gebildet durch das Bundesamt für Strassen ASTRA, die Kantone Zürich und Thurgau, Baden-Württemberg und den federführenden Kanton Schaffhausen. In der eigentlichen Projektorganisation werden auch alle beteiligten Gemeinden und die Wirtschafts-, Verkehrs-, und Umweltverbände vertreten sein. Damit soll die Mitwirkung der betroffenen Gemeinden und Verbände von Anfang an sichergestellt werden.
Quelle:
http://www.sh.ch/index.cfm?F030B40E2A5D ... ED3F18B40A