CH: Schweizer Autobahnvignette

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RMN
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Re: Schweizer Autobahnvignette

Post by RMN »

Fred wrote:Ab 1. Dezember gibt es ja wie immer die neue Vignette. Was ist aber wenn ich am 30. November nachmittags einreise und am 1. Dezember wieder ausreise?

Kann ich für diese zwei oder vier Stunden schon die neue Vignette an den Mietwagen machen oder muß ich eine alte kaufen und nächstes Jahr noch eine neue?

Wer weiß dazu Rat? denn eigentlich wäre das ja Nepp


PS. die alte Vignette für das laufende Jahr ist leider durch einen PW-Totalschaden hinfällig; einen neuen habe ich erst im nächsten Jahr, muß aber nochmal für einen Tag mit einem deutschen Mietwagen einreisen...
Hallo Fred

Ich hatte die neue Vignette auch schonmal im Nov gekauft. Wäre interessant was hier wirklich gillt.
Einen Fachexperten kannst du unter www.vignette.ch anfragen
Fred
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Re: Schweizer Autobahnvignette

Post by Fred »

Hmm, ja...

Nur müßte ich die neue wohl auch in den Mietwagen einkleben...und wie bekomme ich sie danach wider in meinen neuen im Dezember???

Und wer ist bei Mietfahrzeugen für die Anbringung eigentlich zuständig? Fahrer oder Halter???
rower2000
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Re: Schweizer Autobahnvignette

Post by rower2000 »

[quote="Fred"]Hmm, ja...

Nur müßte ich die neue wohl auch in den Mietwagen einkleben...und wie bekomme ich sie danach wider in meinen neuen im Dezember???

Und wer ist bei Mietfahrzeugen für die Anbringung eigentlich zuständig? Fahrer oder Halter???[/quote]

Immer der Fahrer. Wenn du Glück hast, klebt schon eine drauf, sonst musst du eine kaufen und aufkleben. Mit dem 30. Nov-1. Dez ist's wohl so, dass du nur die alte brauchst, die gilt ja bis 31. Jan des Folgejahres!

Grüße,
Sigi
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Adi
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Re: Schweizer Autobahnvignette

Post by Adi »

Möchte wissen ob ich gebüsst werden kann wenn ich die Autobahnvignette 09 und die 010 drauf habe. Also 2 Vignetten so das sie mier aber nicht die Sicht verdecken da sie hinter dem Rückspiegel sind.


Wenn ja da, da möchte ich den Gesetzesartikel wissen?



Mit freundlichen Grüssen

Adi
Fred
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Re: Schweizer Autobahnvignette

Post by Fred »

Nee, warum solltest Du? Die 09er geht bis Ende Januar 10 und die 10er geht schon ab 1.12.09. bist also für zwei Monate doppelt beteiligt. Da gibts keine Buße...
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RMN
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Re: Schweizer Autobahnvignette

Post by RMN »

Fred wrote:Nee, warum solltest Du? Die 09er geht bis Ende Januar 10 und die 10er geht schon ab 1.12.09. bist also für zwei Monate doppelt beteiligt. Da gibts keine Buße...
Ich habe mal gehört dass es in Östereich hierfür Bussen gibt. In der Schweiz hatte ich schon immer mehrer Vignetten an der Scheibe bis zur MFK und es gab nie Probleme obwohl ich schon mehrmals durch Vognettenkontrollen gefahren bin.
Ralf
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Re: Schweizer Autobahnvignette

Post by Ralf »

RMN wrote:
Fred wrote:Nee, warum solltest Du? Die 09er geht bis Ende Januar 10 und die 10er geht schon ab 1.12.09. bist also für zwei Monate doppelt beteiligt. Da gibts keine Buße...
Ich habe mal gehört dass es in Östereich hierfür Bussen gibt. In der Schweiz hatte ich schon immer mehrer Vignetten an der Scheibe bis zur MFK und es gab nie Probleme obwohl ich schon mehrmals durch Vognettenkontrollen gefahren bin.
Wie sieht den so eine Vignettenkontrolle genau aus? Wird man da auf der Autobahn auf einen Parkplatz herausgewunken?

An den Grenzübergängen (Bargen/Neuhaus am Randen ; Thayngen/Bietingen) wird ja schon bei der Einreise in die Schweiz ganz genau kontrolliert.
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Re: Schweizer Autobahnvignette

Post by RMN »

Ralf wrote: Wie sieht den so eine Vignettenkontrolle genau aus? Wird man da auf der Autobahn auf einen Parkplatz herausgewunken?
Meistens auf der Auffahrt oder Ausfahrt.
Dies gibt es viel vor allem dort wo viele "Deutsche" ab der Autobahn fahren.
Das heisst man erwartet in Grenznähe dass die da einige ohne Vignette unterwegs sind. Wie es in anderen Teilen aussieht weiss ich nicht daher "Deutsche" :-)
Markus
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Re: Schweizer Autobahnvignette

Post by Markus »

Wir wurden schon im Schorentunnel der A1-Ausfahrt St.Gallen-Kreuzbleiche kontrolliert und weil wir keine hatten noch im Tunnel auf den Pannenstreifen gewiesen. Der Fahrer hatte zwar eine dabei, diese aber noch nicht aufgeklebt, weil er die alte noch nicht entfernt hatte. Kosten: CHF 100.-.
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Re: CH: Schweizer Autobahnvignette

Post by RMN »

Erweitertes Nationalstrassennetz soll mit höherem Vignettenpreis finanziert werden
Die Nachricht wurde nach der Publikation korrigiert oder ergänzt. (31.03.2011)
Bern, 31.03.2011 - Die Kosten für Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen steigen stetig an. Mit der für 2014 geplanten Überführung von rund 400 Kilometern bestehender Strecken ins Nationalstrassennetz und den damit verbundenen Ausbauten erwachsen dem Bund zusätzliche Kosten von jährlich rund 275 Millionen Franken. Um die Finanzierung zu sichern, schlägt der Bundesrat vor, die Autobahnvignette auf 100 Franken zu erhöhen und eine Zweimonatsvignette von 40 Franken zu schaffen. Zu diesem Zweck soll das Gesetz über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen angepasst werden. Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung dazu eröffnet.

Die Schweiz besitzt ein gut ausgebautes Nationalstrassennetz. Angesichts der starken Beanspruchung und der wachsenden Mobilität muss es jedoch erweitert und verbessert werden. Um diese Arbeiten zu finanzieren, braucht es mehr Mittel. Im Moment verfügt die Strassenkasse zwar noch über Rückstellungen. Da die Erträge für die Nationalstrassen den Bedarf inzwischen aber nicht mehr decken, gehen die Rückstellungen zurück. Die zur Verfügung stehenden Gelder werden bald nicht mehr reichen, um die Kosten zu decken. Der Bundesrat hat daher Anfang Jahr beschlossen, zur Finanzierung der rund 400 Kilometer Strassen, die 2014 mittels „Neuem Netzbeschluss“ an den Bund übergehen sollen, die Autobahnvignette zu erhöhen und eine Kurzzeitvignette zu schaffen. So können die Mehrkosten von jährlich rund 275 Millionen Franken finanziert werden, die beim Bund für Betrieb, Unterhalt und Ausbau anfallen. Rund 30 Millionen werden von den Kantonen getragen, wie bereits nach der Vernehmlassung zum Netzbeschluss festgelegt worden war. Die Änderungen beim Vignettenpreis erfordern eine Anpassung des Gesetzes über die Abgabe und Benützung von Nationalstrassen. Der Bundesrat hat dazu heute die Vernehmlassungsvorlage verabschiedet.

Grundzüge der Vorlage

Der Bundesrat schlägt vor, den Preis für die Jahresvignette auf 100 Franken zu erhöhen. Gleichzeitig soll eine Zweimonatsvignette zu 40 Franken geschaffen werden. Eine solche Stückelung drängt sich auf, weil Automobilisten, die das Nationalstrassennetz nur für kurze Zeit benutzen, erfahrungsgemäss nicht bereit sind, eine teurere Vignette zu kaufen und sonst Umwege fahren. Vom System her schlägt der Bundesrat vor, bei der Klebevignette zu bleiben. Er nutzt die Vernehmlassung aber auch dazu, um von den interessierten Kreisen zu erfahren, was sie von einem allfälligen Übergang zu einer elektronischen Vignette halten.

Der Bundesrat erachtet die Preisanpassungen als vertretbar. Das Nationalstrassennetz wurde seit der letzten Vignetten-Erhöhung 1995 stark erweitert und verbessert. Er will die Mittel aber nicht auf Vorrat beschaffen: Die Vignette soll erst dann verteuert werden, wenn die Rückstellungen der zweckgebundenen Mittel in der Strassenkasse unter die Schwelle von 1 Milliarde Franken fallen und eine bessere finanzielle Absicherung unumgänglich ist. Das dürfte etwa 2015 der Fall sein.

Klebevignette

Das System der Klebevignette ist einfach in der Handhabung und wird grundsätzlich gut akzeptiert. Deshalb bleibt der Bundesrat bei dieser Lösung. Die 1985 eingeführte Jahresvignette, die 1995 von 30 auf 40 Franken erhöht wurde, soll neu 100 Franken kosten. Zusätzlich soll eine Zweimonatsvignette zu 40 Franken geschaffen werden. Deren Gültigkeit beginnt mit dem Tag, an dem ein Loch in die Vignette gestanzt wird. Die Einführung einer Zweimonatsvignette bedingt an der Grenze an einzelnen Stellen bauliche Massnahmen, um den Verkehrsfluss zu gewährleisten. Es ist davon auszugehen, dass ausländische Automobilisten die Kurzzeitvignette direkt an der Grenze kaufen werden. Heute organisieren sie sich die Vignette meist schon vorher. Die Autobahnvignette kann bei rund 12‘000 in- und ausländischen Anbietern erworben werden.

Elektronische Vignette

Da die elektronische Erhebung von Strassenabgaben inzwischen erprobt ist und in anderen Ländern erfolgreich läuft, möchte es der Bundesrat nicht unterlassen, mit der Vernehmlassung auch ein für die Schweiz mögliches elektronisches Erhebungssystem vorzustellen: Eine e-Vignette zu einem Jahrespreis von 100 Franken und eine Zweimonatsvignette zu 40 Fran­ken. Bei diesem System würde die Kontrollschildnummer in einer Datenbank registriert. Die Vignette wäre nicht mehr physisch vorhanden, sondern würde virtuell registriert, und Kontrollen würden hauptsächlich mittels Kamerasystemen erfolgen. Der Verkauf der Vignette könnte sowohl per Internet oder Automat als auch über bediente Verkaufsstellen erfolgen.

Intensivierung der vignettenspezifischen Kontrollen

Heute wird die Einhaltung der Vignettenpflicht in der Regel nur im Rahmen von generellen Strassenverkehrs- und Zollkontrollen überprüft. Diese Kontrolldichte reicht bei einer Erhöhung der Jahresabgabe und mit Einführung einer zeitlichen Stückelung nicht aus. Erfahrungen anderer Ländern zeigen, dass die Kontrolltätigkeit intensiviert werden muss, wenn man Missbräuche gering halten möchte.Der „Neue Netzbeschluss“ sieht vor, 2014 folgende 400 Kilometer bestehender Strassen dem Bund zu übertragen:

* H21 Martigny - Gd. St-Bernard
* H15 Schaffhausen - Thayngen
* H6 Bern/Schönbühl - Biel
* H20 Neuchâtel -Le Locle - Col des Roches
* H223 Spiez - Kandersteg
* H509 Goppenstein - Gampel
* H338 (Hirzel) Baar - Wädenswil
* H394 Mendrisio - Stabio / Gaggiolo
* H406, H13 Bellinzona - Locarno
* H14 Grüneck - Meggenhus
* Kantonale Autostrasse A53 Brüttisellen - Wetzikon - Rüti
* Kantonale Autostrasse A53 Rüti ZH - Reichenburg
* H8 St. Gallen - Winkeln - Appenzell
* H18 Delémont Est - Hagnau
* H17 Niederurnen - Glarus
* H2 Pratteln – Liestal – Sissach
* H5 Aarau - Aarau-Ost
* H417, H3 Thusis - Silvaplana
* H10 Thielle – Murten
Quelle:
http://www.news.admin.ch/message/?lang=de&msg-id=38384
Fred
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Re: CH: Schweizer Autobahnvignette

Post by Fred »

Günstiger und gerade im Interesse einer Tourismusregion wäre die Stückelung noch weiter nach unten gewesen.

Wer sich nur mal im Urlaub was anschauen will, wird wohl kaum 40Fr. für einen oder vielleicht zwei Tage abdrücken. Warum steckt man dann also nicht das 100Fr = 365 Tage = 52 Wochen herunter, wie z.B. in Österreich???

Auf diese Weise hätte man dann auch das Geld der Kurzzeittouris mit im sack, was jetzt oder so eben ausfällt. Da fahre ich halt Kantonsstrasse, auch wenn es vielleicht etwas länger dauert...

Grüssli
Fred
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Autobahnvignette 2012

Post by Ralf »

Die neue Autobahnvignette für das Jahr 2012 wird die Farbe olivgrün mit roten Zahlen tragen (siehe Bild):

Image


Und hier noch die Autbahnvignette 2012 für Österreich in petrol (siehe Bild):

Image
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Re: CH: Schweizer Autobahnvignette

Post by RMN »

Man beachte auch den neuen Preis der Busse für eine fehlende Vignette:
Busse neu 200Sfr statt 100Sfr

Für Besucher der Schweiz ohne Vignette wird es dann dank dem starken Schweizer Franken richtig teuer werden :-)



Ich könnte eigentlich mal den Spass machen und eine Vignette aus dem Jahr 1985 ankleben:-)
In Östereich würde ich dies allerdings nicht versuchen da es dort richtig Ärger geben kann wegen einem abgelaufenen Pickerl.
Fred
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Re: CH: Schweizer Autobahnvignette

Post by Fred »

Ja nun,,, da gibt es zwei Möglichkeiten: entweder die Schweiz ganz meiden oder auf die auch gut ausgebauten Kantonstrassen ausweichen...
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Re: CH: Schweizer Autobahnvignette

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Fred wrote:Ja nun,,, da gibt es zwei Möglichkeiten: entweder die Schweiz ganz meiden oder auf die auch gut ausgebauten Kantonstrassen ausweichen...
Naja für ein paar Kilometer in der Grenzregion (<1h) würde ich dies noch machen aber um von DE in die Alpen zu fahren (z.b. Berneroberland) würde ich mir dass dann schon noch überlegen.
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