Interessant wird auch der Bauablauf insbesondere das Verkehrschaos dass entstehen wird durch die Fahrstreifenreduktion. Glücklicherweise wird während der Euro2008 nicht an der Brücke gearbeitet.
2008-01-28 Tages-Anzeiger: Hardbrücke: Tiefbauamt schlägt Alarm
2007-12-04 Tages-Anzeiger: Hardbrücke kommt vors Bundesgericht
2007-10-04 Tages-Anzeiger: Hardbrücke-Sanierung dürfte teurer werden
2008-01-28 NZZ: Zürcher Hardbrücke ist einsturzgefährdet
2007-12-19 NZZ: Lastwagenverbot auf der Hardbrücke?
2008-01-28 20min: Einsturzgefährdete Hardbrücke: Stadt schlägt umsonst Alarm
2007-12-17 20min: Hardbrücke beschäftigt das Bundesgericht
Quelle:Instandsetzung der Hardbrücke bedarf keiner Volksabstimmung
Der Regierungsrat weist einen Stimmrechtsrekurs zur Sanierung der Hardbrücke ab. Er erachtet den vom Stadtrat Zürich in eigener Kompetenz gesprochenen Sanierungskredit von rund 90 Millionen Franken als rechtmässig.
Der Regierungsrat hat in zweiter Instanz entschieden, dass der Stadtratsbeschluss vom 20. Dezember 2006 über einen Objektkredit von rund 90 Millionen Franken zur Instandsetzung der Hardbrücke keinem Referendum unterliegt und demnach rechtens ist. Der Bezirksrat Zürich hatte den Rekurs in erster Instanz bereits abgewiesen.
Die Rekurrenten begründeten die von ihnen geltend gemachte Stimmrechtsverletzung im Wesentlichen damit, dass die vom Stadtrat beschlossenen Ausgaben zumindest teilweise nicht gebunden (Begriffserklärung im Kasten) sondern neu seien und daher vom Gemeinderat bzw. vom Stimmvolk hätten bewilligt werden müssen.
Der Regierungsrat stützt die Auffassung des Stadtrates, wonach sämtliche vorgesehenen baulichen Massnahmen zur Instandsetzung der Hardbrücke erforderlich sind und es sich nicht um eine Zweckänderung der Baute handelt. Entsprechend soll das Bauwerk nach den neusten Standards saniert werden, da dieses über dicht genutztes Stadtgebiet führt und auch künftig ein hohes Verkehrsaufkommen wird aufnehmen müssen. Die Hardbrücke muss daher in Bezug auf die Tragfähigkeit und Sicherheit in Zukunft wieder höchsten Anforderungen genügen. Die Verstärkung der Tragfähigkeit ermöglicht nebenbei die Einrichtung einer zusätzlichen Busspur. Aufgrund der geplanten Verkehrsführung auf der Brücke und ihren Zufahrten kann jedoch ausgeschlossen werden, dass die Sanierung zu einer wesentlichen Kapazitätssteigerung führt, wie von den Rekurrenten befürchtet wird.
Sanierung ist dringend nötig
Das Sanierungsprojekt ist wegen des hängigen Stimmrechtsrekurses blockiert. Der zeitliche Handlungsbedarf in Bezug auf einzelne Sanierungsmassnahmen ist allerdings ausgewiesen. Kann die Sanierung der Hardbrücke nicht ab dem Jahr 2008 erfolgen, sind Notmassnahmen, unter Umständen auch eine teilweise Sperrung der Brücke, notwendig. Die Hardbrücke dient im heutigen und im künftigen Zustand sowohl dem motorisierten Individualverkehr als auch dem öffentlichen Busverkehr. Heute wird die Hardbrücke je nach Abschnitt täglich von rund 40'000 bis 60'000 Fahrzeugen benutzt.
Gebundene Ausgaben:
Ausgaben gelten als gebunden, wenn das Gemeinwesen zu ihrer Vornahme verpflichtet ist, der Zweck der Ausgabe und die Massnahme hinreichend konkretisiert sind sowie hinsichtlich Umfang, Zeitpunkt und Modalitäten der Ausgabe kein erheblicher Entscheidungsspielraum besteht. Das Bundesgericht erachtet zudem Ausgaben für Anpassungen an neue technische Erfordernisse als gebunden.
Neue Ausgaben:
Als neue Ausgaben gelten insbesondere Erstellungen, Umbauten und Zweckänderungen von Hochbauten, Erstellungen von Tiefbauten sowie Renovationen und Sanierungen, sofern Art und Mittel dazu nicht hinreichend konkretisiert sind.
http://www.zh.ch
Quelle:Tiefbau- und Entsorgungsdepartement der Stadt Zürich
28. Januar 2008: Expertise bestätigt Handlungsbedarf bei der Hardbrücke
Die Hardbrücke muss dringend saniert werden, ein Stimmrechtsrekurs blockiert dies zurzeit. Laut einer Sicherheitsexpertise bestehen aber Mängel, die kaum mehr Aufschub dulden.
Täglich fahren durchschnittlich gegen 70'000 Fahrzeuge über die Hardbrücke. Das 1350 Meter lange Bauwerk ist ein Kernstück der städtischen Mobilität und dient als innerstädtische Nord-Süd-Verbindung. Der Baubeginn für eine dringende Sanierung der 35 Jahre alten Brücke war vor fast einem Jahr vorgesehen. Zurzeit ist das Projekt jedoch durch einen beim Bundesgericht hängigen Stimmrechtsrekurs blockiert, die Ausführung verzögert sich um mindestens ein weiteres Jahr.
Da sich der Zustand der Brücke aber weiterhin verschlechtert, hat das Tiefbauamt die Ingenieurgemeinschaft Hardbrücke (IG Hardbrücke) beauftragt, eine Sicherheitsexpertise zu erstellen. Stadtrat Martin Waser, Projektleiter Jürg Pfyl und der beigezogene Experte Prof. Peter Marti stellten den Medien die Ergebnisse vor. Grundsätzlich kann die Betriebssicherheit der Brücke auch für die nächsten ein bis fünf Jahre gewährleistet werden. Allerdings bedarf es einer intensiven Überwachung und einiger vorgezogener Massahmen.
Sicherheitsmängel fordern bauliche Sofortmassnahmen
An verschiedenen Stellen wurden gravierende Sicherheitsmängel festgestellt: Die Fahr-bahnplatte weist deutliche Ermüdungserscheinungen auf. Das bedeutet, dass in den nächsten Jahren mit Ermüdungsbrüchen gerechnet werden muss - ein inakzeptables Sicherheitsrisiko. Auch für den Fall, dass ein Lastwagen in der Hardstrasse gegen eine Stütze prallt, ist die Sicherheit nicht gewährleistet. Die Expertise bekräftigt sodann die prekäre Lage auf dem Gleisfeld, die keinen weiteren Aufschub der Sanierung der dortigen Brückenpfeiler duldet. Und schliesslich haben der Belag und die Fahrbahnübergänge das Ende der Nutzungsdauer erreicht. Belagsausbrüche oder Schäden an den Übergängen könnten zu Unfällen führen.
Weiteres Vorgehen
Auf die Möglichkeit, die Pfeiler auf dem Gleisfeld und die gesamte Brücke gleichzeitig zu sanieren, wird nicht mehr gewartet. Stadtrat Martin Waser hat das Tiefbauamt beauftragt, sofort die Sanierung der Pfeiler auf dem Gleisfeld vorzuziehen. Dies ist ohne Weiteres möglich, denn diese Massnahme ist nicht Teil des blockierten Brückensanierungsprojekts.
Für die Auslösung weiterer Massnahmen wartet das Tiefbauamt den kommenden April ab. Sollte der Stimmrechtsrekurs bis dann erledigt sein, oder sollte das Bundesgericht der Beschwerde gegen das Bauprojekt die von den Beschwerdeführern aufschiebende Wirkung nicht erteilen, sind keine Sofortmassnahmen nötig, denn dann kann im Frühling 2009 die Totalsanierung beginnen. Andernfalls sind Sofortmassnahmen zur Behebung der nicht mehr verantwortbaren Sicherheitsrisiken zu ergreifen. Namentlich würde 2009 die Fahrbahnplatte im Bereich Limmat provisorisch verstärkt und die exponierten Stützen in der Hardstrasse saniert. Die Projektierung dafür würde im kommenden April beginnen, es wären Projektierungskredite nötig. Sollte sich herausstellen, dass eine provisorische Verstärkung der Fahrbahnplatte baulich nicht machbar wäre, müssten als letzte Möglichkeit Lastwagen und Busse auf die Hardstrasse umgeleitet werden. Dieses Szenario soll aber möglichst vermieden werden.
Das Tiefbauamt wird die Brücke intensiv überwachen, um bei weiteren unverantwortbaren Schäden rechtzeitig handeln zu können.
http://www.stadt-zuerich.ch
Die Projektwebseite der Sanierung:
Für die Hardgesotten noch ein paar Bilder
Alle Bilder:
http://www.stadt-zuerich.ch