Quelle:Regierungsrat
Medienmitteilung vom 2. Mai 2006
Rheinhafen Kleinhüningen erhält Direktanschluss an die Autobahn A2
Der Rheinhafen in Kleinhüningen soll mit einer direkten Zu- und Abfahrt an die Autobahn A2 angeschlossen werden. Dadurch sollen die Wohnquartiere Kleinhüningens vom Schwerverkehr entlastet werden. Die Ausfahrt von der Autobahn zum Rheinhafen soll über die bereits bestehende Rampenbrücke der "Provisorisch erweiterten Zollanlage" (Peza) erfolgen, wobei als Verbindungsstück zwischen Rampenbrücke und Neuhausstrasse ein zweispuriges Strassenstück gebaut werden soll. Die Einfahrt auf die Autobahn Richtung Schweiz erfolgt über einen neuen Kreisel im Geviert Neuhausstrasse/Badenstrasse und über eine 740 Meter lange Rampe, die in der speziell hierfür verbreiterten Badenstrasse beginnt und in Hochlage über Industrieareal zur Autobahn führt.
Der Regierungsrat hat dem Projekt Halbanschluss Rheinhafen Kleinhüningen an die A2 zugestimmt. Es muss noch vom Bundesamt für Strassen genehmigt werden.
Entlastung der Wohnquartiere in Kleinhüningen
Der Verkehr aus dem gesamten Gebiet Kleinhüningen mit dem Rheinhafen wird heute über die Neuhausstrasse, Freiburgerstrasse und das Wiesekreiselsystem an die Nationalstrasse angebunden. Zur Beeinträchtigung für die Wohnquartiere kommt hinzu, dass dieses System in Verkehrsspitzenzeiten überlastet ist. Mit den geplanten Ausbauvorhaben der SBB Cargo AG (Eurohub), der Deutschen Bahn AG (Erweiterung Umschlagsbahnhof Basel/Weil, UBF) sowie der vorgesehenen Bauvorhaben (Einkaufszentrum Stücki), aber auch als Folge der Eröffnung der Nordtangente wird die Belastung weiter steigen. Im nördlichen Kleinbasel liegen zudem weitere Entwicklungsgebiete, welche in den nächsten Jahren zu neuen, verdichteten Stadtteilen (Erlenmatt) umgewandelt werden und ebenfalls zusätzlichen Verkehr im Gebiet des Wiesenkreiselsystems zur Folge haben werden. Mit dem nun beabsichtigten Anschluss des Rheinhafens Kleinhüningen an die Nationalstrasse können gleichzeitig eine optimale Erschliessungsqualität dieser Infrastrukturanlagen von nationaler Bedeutung (Rheinschifffahrt) gewährleistet und Engpässe im Gesamtverkehrssystem Kleinbasel-Nord verringert werden.
Anbindung des Rheinhafens an die A2 aus bzw. in Richtung Schweiz
Verkehrsuntersuchungen, die das Hochbau- und Planungsamt Basel-Stadt in den Jahren 2004 und 2005 im Auftrag des Bundesamtes für Strassen (Astra) und unter Mitwirkung des Tiefbauamtes Basel-Stadt vorgenommen hat, haben ergeben, dass das Verkehrsaufkommen des Schwerverkehrs zwischen Rheinhafen und Deutschland zu gering ist, um einen Vollanschluss des Rheinhafens auch in Fahrtrichtung Deutschland auf der Autobahn zu rechtfertigen. Das nun vorliegende Generelle Projekt sieht deshalb nur eine direkte Anbindung des Rheinhafens an die Autobahn in Richtung Schweiz vor. Es handelt sich demzufolge um einen sogenannten Halbanschluss – bestehend aus den beiden Viertelanschlüssen Neuhausstrasse (Abfahrt zum Rheinhafen) und Badenstrasse (Zufahrt zur Autobahn).
Die Abfahrt von der Autobahn zum Rheinhafen ist mit der bestehenden Rampenbrücke für die "Provisorisch erweiterte Zollanlage" (Peza) bereits realisiert. Gemäss Vertrag mit der SBB Cargo AG dient die Rampenbrücke nach Umwandlung der Peza-Fläche in einen SBB-Terminal als Abfahrtsrampe von der Autobahn zum Rheinhafen. Es muss nur noch ein zweispuriges Strassenstück mit einer Länge von rund 270 Metern bis zur Neuhausstrasse erstellt werden. Zweispurig deshalb, weil die eine Fahrspur von der Autobahn in Richtung Rheinhafen den Hafenanschluss darstellt, die andere Fahrspur aber von der SBB Cargo AG für deren Ausbauvorhaben auf dem heutigen Peza-Gelände benötigt wird. Die neue Strasse befindet sich in einem Geländeeinschnitt und ist in unmittelbarer Nähe zur Neuhausstrasse auf einer Länge von rund 40 Metern überdeckt. Die Überdeckung dient einerseits der Wiederherstellung der Ausgleichsfläche Peza und anderseits kommt ihr eine wichtige ökologische Vernetzungsfunktion zu für die Bereiche rechts und links der Strasse.
Die direkte Zufahrt vom Rheinhafen auf die Autobahn in Fahrtrichtung Schweiz soll über eine rund 740 Meter lange Rampe erfolgen, die in der Badenstrasse beginnt, in Hochlage über Industriegelände führt und schliesslich in die A2 mündet. Im Kreuzungsbereich Badenstrasse/Neuhausstrasse ist zugunsten eines optimalen Verkehrsflusses zwischen dem Rheinhafen- beziehungsweise dem Lokalverkehr aus Kleinhüningen ein auch für den Schwerverkehr leistungsfähiger Kreisel vorgesehen. Das in der Badenstrasse beginnende Rampen-Brückenbauwerk hat zur Folge, dass die Badenstrasse auf einer Länge von rund 270 Metern entsprechend der Breite der Rampenbrücke auf beiden Seiten verbreitert werden muss. Die für das Vorhaben notwendigen Gespräche über Landabtretungen (Kauf) und Überbaurechte sind in Vorbereitung.
Massnahmen gegen unerwünschten Schleichverkehr
Unerwünscht ist Schleichverkehr. Deshalb sollen mit der Inbetriebnahme der Einfahrt Badenstrasse im Bereich Kleinhüningeranlage und Neuhausstrasse flankierende Massnahmen getroffen werden. Die neue Einfahrt soll nicht zur attraktiven Alternative für die Einfahrt Freiburgerstrasse oder grossräumig gar für die Einfahrt Palmrainbrücke werden. Weitere Massnahmen zur Verhinderung von unerwünschtem Mehrverkehr sind in Prüfung.
Projektierungszone und Baubeginn
Zur vorsorglichen Freihaltung des für den Bau des Viertelanschlusses Badenstrasse benötigten Strassenraums hat der Bund auf Antrag des Regierungsrates eine Projektierungszone gemäss Nationalstrassengesetz, wonach ohne Bewilligung der zuständigen Behörden keine Neubauten oder wertvermehrende Umbauten ausgeführt werden dürfen, verfügt. Die Projektierungszone wird im Kantonsblatt vom 3. Mai 2006 publiziert werden.
Mit den Bauarbeiten für die Ausfahrt Neuhausstrasse soll im Januar 2007 begonnen werden, mit Inbetriebnahme Ende 2008. Die Bauarbeiten für die Einfahrt in der Badenstrasse sollen im Jahre 2008 aufgenommen werden, wobei die Inbetriebnahme für 2010 terminiert ist.
Kostenübernahme durch Bund
Die Gesamtkosten für das Vorhaben belaufen sich auf rund 66,22 Mio. Franken. Sofern der Neue Finanzausgleich (NFA) in dem Sinne zum Tragen kommt, wonach Neubaukosten auf der Autobahn ab 1.1.2008 ausschliesslich durch den Bund übernommen werden, hat der Kanton Basel-Stadt für den Hafenanschluss Kleinhüningen an die Autobahn noch Kosten im Umfang von 1,61 Mio. Franken zu übernehmen.
Weitere Auskünfte
Dr. Roger Reinauer, Telefon +41 (0)61 267 93 24
Kantonsingenieur, Leiter Tiefbauamt
Baudepartement
Fritz Schumacher, Telefon +41 (0)61 267 93 91
Kantonsbaumeister, Leiter Hochbau- und Planungsamt
Baudepartement
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