Waudi oder Schürel überfahren, wer ist Haftbar?
Waudi oder Schürel überfahren, wer ist Haftbar?
Ein Kollege von mir hat ein Waudi überfahren, nun stellt sich die Frage wer haftbar ist.
Muss auf Autobahnen mit Waudis gerechnet werden?.
mfg
Muss auf Autobahnen mit Waudis gerechnet werden?.
mfg
Siehe nicht in den Fnord, wenn dich der Fnord nicht sieht, kann er dich fressen.
waudi = hund ?
schnürel = Katze ?
grundsätzlich muss aber immer auf Sicht angehalten werden können. Autobahnen sind normalerweise durch Wildzäune vor (gross-)Tieren geschützt, deshalb muss man dort meines Erachtens nicht mit Hunden auf der Fahrbahn rechnen. Das wird aber nicht reichen um der Haftung zu entkommen. Das Auto stellt aufgrund seiner Grösse, seines Gewichts und seiner Geschwindigkeit eine erhöhte Gefahr dar und unterliegt daher der verschärften Kausalhaftung (d.h. das Auto resp. dessen Fahrer ist immer (mit-)schuld beim Zusammenstoss mit schwächeren Verkehrsteilnehmern).
Hab mal im dichten Nebel nachts auf der Autobahn einen Fuchs überfahren. Ging ganz schnell, keine Chance zu reagieren. Wär mir aber nie in den Sinn gekommen da anzuhalten, das wäre lebensgefährlich gewesen.
schnürel = Katze ?
grundsätzlich muss aber immer auf Sicht angehalten werden können. Autobahnen sind normalerweise durch Wildzäune vor (gross-)Tieren geschützt, deshalb muss man dort meines Erachtens nicht mit Hunden auf der Fahrbahn rechnen. Das wird aber nicht reichen um der Haftung zu entkommen. Das Auto stellt aufgrund seiner Grösse, seines Gewichts und seiner Geschwindigkeit eine erhöhte Gefahr dar und unterliegt daher der verschärften Kausalhaftung (d.h. das Auto resp. dessen Fahrer ist immer (mit-)schuld beim Zusammenstoss mit schwächeren Verkehrsteilnehmern).
Hab mal im dichten Nebel nachts auf der Autobahn einen Fuchs überfahren. Ging ganz schnell, keine Chance zu reagieren. Wär mir aber nie in den Sinn gekommen da anzuhalten, das wäre lebensgefährlich gewesen.
Quelle: "Richtiges Verhalten bei Wildunfällen"- Unverzüglich Polizei benachrichtigen (Sie sind dazu gesetzlich verpflichtet)
....
Die Versicherung übernimmt Schäden bei Wildunfällen, vorausgesetzt, der Unfall wurde korrekt gemeldet. In aller Regel müssen Fahrzeuglenkende nicht mit einer Buss rechnen.
http://www.motorshow.ch/index.cfm?id=1563
Sorry Admin, aber Hauskatze und -hund sind kein Wild. Nach neuem Tierschutzgesetz werden Haustiere höher gewertet (emotionale Komponente) als Nutztiere.
Und der "Ammidauer" wollte glaub wissen ob er haftbar gemacht werden kann, also schadenersatzpflichtig wird, nicht ob er eine Busse bezahlen muss oder dem Wildhüter anrufen soll.
Und der "Ammidauer" wollte glaub wissen ob er haftbar gemacht werden kann, also schadenersatzpflichtig wird, nicht ob er eine Busse bezahlen muss oder dem Wildhüter anrufen soll.
Ja ich glaube da liegt der ganze Unterschied.
Da es sich nicht um Wild handelt sondern um Haustiere, sind da nicht die Tierhalter dafür verantwortlich, dass eben diese Tiere keine Unfälle oder sonstige Schaden verursachen?
Diese haben doch grundsätzlich nichts auf der Autobahn zu suchen und ich sehe da Fahrlässigkeit des Tierhalters.
Da es sich nicht um Wild handelt sondern um Haustiere, sind da nicht die Tierhalter dafür verantwortlich, dass eben diese Tiere keine Unfälle oder sonstige Schaden verursachen?
Diese haben doch grundsätzlich nichts auf der Autobahn zu suchen und ich sehe da Fahrlässigkeit des Tierhalters.
Irgendwie verstehe ich nur Bahnhof.
Was ist den ein "Ammidauer" ?
Suche im Google Resulat = 0
Den Artikel welchen ich zitiert hatte bezog sich auf Wildtiere.
Ich habe noch etwas im Internet nachgeforscht und bei der Automobile Revue eine Artikel wegen den Notbremsverhalten bei Tieren gefunden.
Anscheinend hat sich da was geändert und zwar, dass praktisch immer der Hintermann Schuld ist wenn er Auffährt egal wegen welchem Tier der Vordermann gebremst hat. Früher wurde da ein Unterschied gemacht.
http://www.automobilrevue.ch/artikel_13227.html
Was ist den ein "Ammidauer" ?
Suche im Google Resulat = 0
Den Artikel welchen ich zitiert hatte bezog sich auf Wildtiere.
Ich habe noch etwas im Internet nachgeforscht und bei der Automobile Revue eine Artikel wegen den Notbremsverhalten bei Tieren gefunden.
Anscheinend hat sich da was geändert und zwar, dass praktisch immer der Hintermann Schuld ist wenn er Auffährt egal wegen welchem Tier der Vordermann gebremst hat. Früher wurde da ein Unterschied gemacht.
http://www.automobilrevue.ch/artikel_13227.html
@RMN: Also, bin auch kein Bewohner dieses Fleckens Schweiz, aber ein "Ammidauer" kann doch wohl nur ein Emmentaler sein?
@Routard: Könnte mir vorstellen dass das wie mit Kindern ist, eigentlich sind auch die Eltern schuld (nicht wenn man sie überfährt, sondern wenn sie was anstellen) aber Eltern können auch nicht immer hinter den Kindern stehen und aufpassen. Das ist wohl im Einzelfall Ermessenssache. Denke Du müsstest dem Hundehalter mangelnde Sorgfaltspflicht nachweisen können. Bei einem Hund auf der Autobahn sollte das eher kein Problem sein, bei einem Hund auf der Haupt- oder Landstrasse dürfte die Sache dann wieder ganz anders aussehen.
Hab mal gehört dass ein ganzes Autobahnteilstück gesperrt wurde wegen eines freilaufenden Hundes ...
@Routard: Könnte mir vorstellen dass das wie mit Kindern ist, eigentlich sind auch die Eltern schuld (nicht wenn man sie überfährt, sondern wenn sie was anstellen) aber Eltern können auch nicht immer hinter den Kindern stehen und aufpassen. Das ist wohl im Einzelfall Ermessenssache. Denke Du müsstest dem Hundehalter mangelnde Sorgfaltspflicht nachweisen können. Bei einem Hund auf der Autobahn sollte das eher kein Problem sein, bei einem Hund auf der Haupt- oder Landstrasse dürfte die Sache dann wieder ganz anders aussehen.
Hab mal gehört dass ein ganzes Autobahnteilstück gesperrt wurde wegen eines freilaufenden Hundes ...
Jetzt ergeben auch die Ausdrücke Waudi und Schürel einen SinnDanny wrote:@RMN: Also, bin auch kein Bewohner dieses Fleckens Schweiz, aber ein "Ammidauer" kann doch wohl nur ein Emmentaler sein?
Hier gibts so ein Beispiel mit 3 Fotos des Hundes im PolizeifahrzeugDanny wrote: Hab mal gehört dass ein ganzes Autobahnteilstück gesperrt wurde wegen eines freilaufenden Hundes ...
http://www.bl.ch/docs/uebrige/mit_pol/2006c/241.htmAm Sonntag, 16. April 2006, um 09:50 Uhr, erhielt die Alarmzentrale in Liestal mehrere Anrufe von Automobilisten, wonach auf der Autobahn A2 zwischen Diegten und dem Belchentunnel ein Hund auf der Fahrbahn rennen würde.
Durch eine Patrouille der Polizei Basel-Landschaft konnte der Hund im Oberburgtunnel eingefangen werden. Dazu musste der gesamte Verkehr in Richtung Bern/Luzern kurzfristig angehalten werden. Glücklicherweise kam es während der "Einfangaktion" zu keinen Unfällen. Der 14-jährige Terrier-Mix namens "Tutu" konnte zwar nass und schmutzig dafür wohlbehalten an seinem Ferienort in Eptingen abgegeben werden.