Planungsstudie Verbindung N4 – A81
Blick in die Werkstatt der Planungsstudie
Die erste Phase der Planungsstudie für die Verbindung der schweizerischen N4 mit der deutschen A81 ist abgeschlossen. Aus einem breiten Fächer an Vorschlägen haben sich mehrere mögliche Varianten zur langfristigen Entlastung der Verkehrsachse zwischen Uhwiesen und Bietingen herauskristallisiert. Darunter finden sich auch zwei Varianten, die einen Ausbau des öffentlichen Verkehrs beinhalten. Die gestern den betroffenen Gemeinden und Verbänden vorgestellten Vorschläge werden bis zum kommenden Sommer detaillierter ausgearbeitet und auf ihre technische Machbarkeit hin überprüft und eine Bestvariante evaluiert.
Die internationale Nord/Süd-Verbindung N4 - A81 weist zwischen Bietingen und Herblingen im Nationalstrassennetz eine Lücke auf. Zudem wird die zweistreifige Stadttangente in absehbarer Zeit ihre Kapazitätsgrenze erreichen.
Das durchschnittliche Verkehrsaufkommen auf der Nationalstrasse N4 ist in den letzten 10 Jahren nach Eröffnung der Stadttangente je nach Verkehrsabschnitt jährlich um bis zu 3.3% gestiegen. Im Fäsenstaubtunnel weist der Transitverkehr, welcher den Kanton Schaffhausen vollständig durchquert, einen Anteil von 25% auf. Das heisst, dass 75% der Fahrten im Fäsenstaubtunnel ihr Ziel oder ihre Quelle im Gebiet des Kantons Schaffhausen haben.
Gegenüber der heutigen Belastung ergibt sich über die nächsten Jahre hinweg eine Zunahme, die dazu führt, dass sowohl die Nationalstrasse wie auch das Kantonstrassennetz im Raum Schaffhausen zukünftig vor allem in der Morgen- und der Abendspitze über weite Strecken überlastet sein werden. Die Spitzenverkehrszeiten werden sich über mehrere Stunden ausdehnen - ein Ausweichen des Verkehrs wird kaum möglich sein. Aus dieser Prognose heraus wurde eine Erweiterung der bestehenden Transitachse Nord/Süd in die Planung aufgenommen.
Vor diesem Hintergrund soll mit einer Planungsstudie für die Verbindung N4 - A81 gezeigt werden, wie die Lücke in der Nationalstrassenverbindung geschlossen, der Engpass beseitigt und Schwachstellen der heutigen Stadttangente (kurze Beschleunigungsstreifen, fehlende Fluchtwege etc.) behoben werden können. Zudem wird eine Lösung angestrebt, bei der das gesamte Verkehrsregime der Stadt Schaffhausen optimiert werden soll. Auch eine allfällige Entlastung der heutigen Rheinuferstrasse wird in die Überlegungen mit einbezogen.
Im August 2006 starteten die beauftragten Planer mit der Grundlagenbeschaffung und der Untersuchung der möglichen Varianten. Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen legte dazu die Randbedingung «keine Nationalstrassenbrücke oberhalb des Kraftwerks Schaffhausen» fest. Die Schutzgebiete von nationaler Bedeutung sowie das Flachmoor im Herblingertal, die Rheinuferzone und das Grundwasservorkommen werden bei der Planung respektiert und wo immer möglich aufgewertet.
Zwei Varianten zum öffentlichen Verkehr
Nebst den ausgewählten Strassenvarianten wurden auch zwei Varianten zum Ausbau des öffentlichen Verkehrs entwickelt. Die ÖV-Varianten unterscheiden sich in ihrer Ausprägung entweder in der Stärkung des Fern- oder des Nahverkehrs. Beide Varianten sehen eine Verdichtung des Angebotes zum Halbstundentakt in den ländlichen Gebieten und zum Viertelstundentakt in den dichter besiedelten Gebieten vor. Basis dafür ist das bereits bestehende Angebot im Schienen- und auch Busverkehr. Geprüft wird auch, ob eine Kombination von ÖV-Varianten mit Strassenvarianten zweckmässig ist.
Die Strassenvarianten als grosse Herausforderung
Die verbleibenden Strassenvarianten liegen in der Linienführung im weiteren Bereich der bestehenden Nationalstrasse N4 und der J15 durch das Herblingertal. Die Varianten lassen sich aus den Elementen im Süden (Stadtbereich) und den grenzüberschreitenden Nordvarianten beliebig kombinieren. Daraus ergeben sich auch Möglichkeiten zur Etappierung des Vorhabens je nach Entwicklung des Verkehrsaufkommens auf den beiden Streckenabschnitten.
Die grössten Herausforderungen bei der kommenden Weiterentwicklung der Varianten sind:
die Gestaltung des Anschlusses Schaffhausen Süd mit den engen Platzverhältnissen
die oberirdische oder unterirdische Querung des Rheines
die Gestaltung der Verkehrsknoten zur Bewältigung des zukünftigen Verkehrs
die Einbindung der Rheinuferstrasse als Zubringer zur Nationalstrasse
Einbezug der Nachbarn
Die Kantone Zürich und Thurgau wie auch das Bundesland Baden-Württemberg sind in die Projektorganisation eingebunden.
Der Kanton Zürich ist durch den Bau einer zweiten Röhre - ab dem Bereich Laufen-Uhwiesen - bei allen Varianten betroffen. Der Kanton Thurgau und die Gemeinde Büsingen sind durch die Variante östlich von Schaffhausen durch eine unterirdische Linienführung betroffen.
Bestvariante(n) bis Sommer 2007
Die vorliegenden Varianten werden im nächsten Schritt detaillierter ausgearbeitet und die technische Machbarkeit abgeklärt. Zudem wird eine grobe Kostenschätzung vorgenommen.
In der Zweckmässigkeitsbeurteilung werden die Varianten mittels eines Kriteriensets bewertet und auf ihr Kosten/Nutzenverhältnis überprüft. Die Dimensionen der Nachhaltigkeit im Gesellschafts-, Wirtschafts- und Umweltbereich werden dabei im Kriterienset zu je einem Drittel gewichtet. Die Bestvarianten werden bis zum Sommer 2007 beurteilt. Danach folgt eine Vernehmlassung bei den beteiligten Gemeinden, Kantonen, dem Bundesland Baden-Württemberg sowie Verbänden und Amtsstellen. Entsprechend den Vernehmlassungsergebnissen werden zusätzliche Abklärungen getroffen, neue begleitende Massnahmen untersucht und die Varianten und Bewertungen - wo notwendig - überarbeitet oder optimiert.
Planung auf deutscher Seite
Das Land Baden-Württemberg hat eine Machbarkeitsstudie mit naturschutzfachlichem Beitrag gestartet. Die Machbarkeitsstudie läuft parallel zur Planungsstudie und untersucht die vorgeschlagenen Linienführungen vor allem im Bereich Umwelt. Durch die Integration der deutschen Partner in die Projektorganisation wird sichergestellt, dass beide Studien auf denselben Grundlagen aufbauen. Das Ziel der Koordination zwischen Deutschland und der Schweiz ist die gemeinsame Festlegung einer Linienführung im Bereich der Staatsgrenze und die Bestätigung eines solchen Entscheides durch einen Staatsvertrag.
Für Rückfragen
Kanton Schaffhausen
Baudepartement
Regierungsrat Dr. Hans-Peter Lenherr
Regierungsgebäude
Beckenstube 7
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Tel. +41 52 632 73 01
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hanspeter.lenherr@ktsh.ch